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Kommunen werden selber aktiv, um Planungsrecht zu behalten

(Badrina/Bad Düben/Wsp/kp). Seit Monaten ist die potentielle Windenergie-Offensive das bestimmende Streitthema in unserer Region und auch weit darüber hinaus. Da sich mit der Umsetzung das gewohnte Landschaftsbild nachhaltig verändern dürfte, scheiden sich nicht nur die Geister. Die Debatte war zu erwarten, ist darüber hinaus die logische Konsequenz.
Zur groben Einordnung: Im Jahr 2022 beschloss der Bundestag das Wind­energieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Demnach sind alle Bundesländer verpflichtet, Flächen für Windenergie auszuweisen. Konkret für Sachsen sind dies 1,3 Prozent bis Ende 2027 und 2 Prozent bis Ende 2032. Letzteres entspricht 37.000 Hektar. Im Vergleich: Für Sachsen-Anhalt gelten bis 2027 1,85 Prozent und bis 2032 2,2 Prozent der Gesamtfläche (= 45.100 Hektar). Die Länder sind dabei angehalten, mit Hilfe der Regionalen Planungsverbände (RPV) die potentiellen Flächen einigermaßen gleichmäßig auf ihre Kommunen zu verteilen.
Die hiesige RPV, der für die Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Leipzig, zuständig ist, befindet sich aktuell mitten im Prozess, in Absprache mit den Gemeinde- und Stadtverwaltungen entsprechende Potentialflächen auszuweisen. Dabei wird auf Grenzflächen zwischen zwei oder mehreren Kommunen gesetzt, die mehr als die geforderten 1.000 Meter Abstand vorweisen. Verzichten Kommunen auf die Ausweisung, hätten Investoren nach 2027 freie Hand und könnten ohne große Bürokratie auch auf Eigentümer der nicht favorisierten Flächen zugehen – und das als sogenannte priviligierte Vorhaben. Als Maßgabe für den Abstand zur Bebauung gelte hierbei lediglich die doppelte Nabenhöhe des Windmasts – ein Szenario, auf das wohl jeder, egal ob Befürworter oder Gegner, verzichten wollen dürfte.
Aus diesem Grund werden soeben interkommunale Kooperationen gebildet, um sich territorial zusammenzuschließen und gleichlautende Bebauungspläne samt Veränderungssperren aufzustellen. Für Bad Düben geht es hierbei konkret um eine Fläche in der Tiefenseer Flur westlich von Brösen – hier gemeinsam mit Schönwölkau (Flur Badrina) und Löbnitz (Flur Reibitz) – sowie um ein Areal nördlich der Bundesstraße 183 unweit des Kirchenforstes – hier gemeinsam mit Laußig (Flur Durchwehna und Görschlitz).
Anfang November gab es dazu einen gut besuchten Informationsmarkt im Badrinaer Leinesaal, bei dem sich Interessierte bei potentiellen Investoren, Vertretern der Verwaltungen und auch bei der Bürgerinitiative (BI) „Gegenwind Dübener Heide“ informieren konnten. Nur einen Tag später tagte Bad Dübens Stadtrat und brachte die entsprechenden Beschlüsse einstimmig auf den Weg. Da man von einem erhöhten Zuschauerinteresse ausging, zog man dazu in den Speisesaal der Heide-Grundschule und versuchte inklusive Polizeipräsenz und Einlasskontrolle für einen geordneten Ablauf zu sorgen. Am Ende blieben einige Stühle leer. Vereinzelte BI-Mitglieder sorgten derweil immer wieder für kritische Zwischenrufe. „Klar sieht das jetzt so aus, als würden wir Stadträte das einfach so durchwinken. Ich möchte jedoch noch einmal betonen, dass wir uns seit Monaten intensiv mit diesem Thema befassen. Wenn wir die Alternative sehen, sind die heutigen Beschlüsse der vernünftigste Weg“, stellte Markus Aé abschließend klar.